Mündige Bürger versehen Wahlplakate mit Dollarzeichen
EXPRESS definiert Vandalismus neu
Das Internet ist ein guter Ort, die eigene Blödheit öffentlich auszustellen. Auch für “Journalisten”. EXPRESS.de bietet dieser Spezies ganz offensichtlich eine prima Plattform. Wobei letztlich nicht klar ist, ob Fälle wie der folgende unter Dummheit abzubuchen sind oder unter Bosheit. Jedenfalls hat irgend so ein Schreibfink heute die Zeile “Vandalismus im Wahlkampf” erdacht und über einen Beitrag gesetzt, indem darüber berichtet wird, dass mündige Bürger Wahlplakate mit Dollarzeichen bekleben.
Unter Vandalismus (auch Wandalismus) versteht man Zerstörungswut oder Zerstörungslust. Vandalismus ist bewusste illegale (bzw. normenverletzende) Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums als Selbstzweck. [...] Vandalismus im Sinne destruktiven Zeitvertreibs aus Mangel an wirklich lustvollem Handeln, aus aggressiver Abreaktion von Wut oder aber von Imponiergehabe (einer Kraftmeierei) ohne darüber hinausgehenden Sinn. Beispiele: Einwerfen von Scheiben, Demolieren von Autos oder Aufschlitzen von Polstersitzen in Bussen oder U-Bahnen, siehe Destruktivität, Aggressivität. [Quelle: Wikipedia]
Mal abgesehen davon, dass es schon seit den Wahlen im Jahr 2009 guter Brauch ist, den Politikergesichtern die Augen mit Dollarzeichen zu bekleben (was dem EXPRESS wohl entgangen ist…), muss man völlig blind und/oder bescheuert sein, den politischen Protest hinter dieser Aktion NICHT zu versehen. Hey, Schreiberling, kennste den Spruch “Der hat doch bloß Dollarzeichen in den Augen”? Ja, genau, das sagt man, wenn man jemandem Geldgeilheit unterstellt. Nun hat sich herausgestellt, dass sich die Parteien ihre Partys von der Industrie sponsorn lassen. Na, kapiert?
Aber natürlich definiert EXPRESS Vandalismus nicht wie Wikipedia, sondern im “volkstümlichen” Sinne – was auch immer die darunter verstehen. Dass die Dollaraufkleber etwas zerstören, vermag ich nicht zu erkennen. Und dass das kein Selbstzweck war, sollte nun klar sein. Lustvoll mag das Verteilen der Sticker sein, Abreaktion von Wut auf Politiker auch, aber wohl eher kein Imponiergehabe. Damit ist der Tatbestand des Vandalismus nicht gegeben, euer Ehre…
Den Tatbestand gibt es nicht. Aber den der Sachbeschädigung. Und der dürfte schon erfüllt sein, wenn sie die Aufkleber nicht einfach so von den Papierplakaten entfernen lassen, ohne sie zu Beschädigen. Dafür hat man sich § 303 Abs. 2 StGB ausgedacht. Und um Sprayer zu erfassen, die ja ebenfalls in der Regel die Substanz der besprayten Sache nicht verletzen.
Rainer Bartel Antwort vom 28.04.10 11:12:
Tatbestand? Darum ging’s doch gar nicht, bloß um den Umgang der EXPRESSionisten mit Begriffen – also dem Kerngeschäft des Journalismusses.
Rainer Bartel Antwort vom 28.04.10 15:37:
Nein, nein, nein – ich werde hier nicht mit Ironie-Smilies arbeiten…