Der Unterschied zwischen miesen Ratten und aufrechten Menschen

Käßmann vs Wiesheu

Marion Käßmann ist mit folgenden Worten von ihrem Amt als Vorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands zurückgetreten:

Am vergangenen Samstagabend habe ich einen schweren Fehler gemacht, den ich zutiefst bereue. Aber auch wenn ich ihn bereue, und mir alle Vorwürfe, die in dieser Situation berechtigterweise zu machen sind, immer wieder selbst gemacht habe, kann und will ich nicht darüber hinwegsehen, dass das Amt und meine Autorität als Landesbischöfin sowie als Ratsvorsitzende beschädigt sind.

Die Freiheit, ethische und politische Herausforderungen zu benennen und zu beurteilen, hätte ich in Zukunft nicht mehr so, wie ich sie hatte. Die harsche Kritik etwa an einem Predigtzitat wie ‘Nichts ist gut in Afghanistan’ ist nur durchzuhalten, wenn persönliche Überzeugungskraft uneingeschränkt anerkannt wird.

Über den CSU-Mann Otto Wiesheu schreibt Wikipedia:

Am 29. Oktober 1983 verursachte Wiesheu auf der Autobahn München-Nürnberg unter Alkoholeinfluss (1,75 Promille) einen schweren Verkehrsunfall, bei dem er eine Person tötete und eine weitere schwer verletzte. Nachdem der Bayerische Landtag daraufhin Wiesheus Immunität aufgehoben hatte, wurde er in erster Instanz vom Amtsgericht München im Oktober 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verurteilt.[1] In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM.

Wiesheu war nach seiner Zeit als Bayerischer Staatsminister von 1990 bis November 2005 Vorstandmitglied der Deutschen Bahn. Er ist nach seinem Alkoholunfall mit Todesfolge von keinem Amt zurückgetreten.


» Kommentar von Rainer Bartel am 24.02.10 um 22:13 » in Kategorien: Deutschland » 1.270 x gelesen » 6 x kommentiert
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  1. Käßmann vs Wiesheu | Rainer’sche Post…

    Im Glashaus bitte nicht mit Steinen werfen….

     
    Trackback von lieblnk.de am 24.02.10 um 22:29
  2. zuruecktreten?
    nur weil man jemanden vom leben zum nicht-mehr-leben befoerdert hat?
    ist doch in diesem unserem lande wirklich nicht noetig.

    wer hat hier althaus gesagt?

    neee, geht gar nicht, diese assoziation, ihr lieben! denn der war ja nicht mal angeschickert.
    heisst es.

     
    Kommentar von rennhamster am 25.02.10 um 03:42
  3. aufrecht?
    die gute BLEIBT pastorin der landeskirche.
    sie wird weiterhin gegen moralische verfehlungen und für das christliche miteinander predigen und MUSS dies auch vertreten können.
    ist es moralisch und im sinne des christlichen glaubens vertretbar volltrunken menschenleben aufs spiel zu setzen?
    lass dich als aussendienstmitarbeiter mit 1,54 promille erwischen. ist dein job durch eine beichte oder ablasshandel dann auch gesichert? rutscht otto normal dann nicht ins alg oder schlimmer ins alg2?
    wird ottonormal dann immer noch nach minimum a13 plus zulagen bzahlt?
    die frau hat EINEN LITER rotwein oder vergleichbares im kopp gehabt, verfügt über einen chauffeur und genuch pieselotten um mit nem taxi nach timbuktu zu fahren.
    aber nein die frau hat ja laut zuständigem staatsanwalt überhaupt keinen gefährdet. weil jesus mit im auto sass oder watt?! stramm wie ein amtmann über ne rote ampel, da ist ja sicher, dass keiner aus ner anderen richtung kommt wenn man einen starken glauben hat. ich könnt kotzen!

    ich bin selbst kein “engel” aber das hier geht über mein mass des ertragbaren hinaus.

     
    Kommentar von yallamann am 25.02.10 um 10:20
  4. Klar, das ist alles etwas zugespitzt. Aber ich denke, man sollte trotzdem auf zwei Dinge hinweisen:

    Seit 1985 hat sich die öffentliche Meinung zu Alkohol am Steuer gewaltig geändert. Damals hatte man ja fast noch Mitleid mit Leuten, die “ja nur ein Glässchen zu viel getrunken haben und denen dann einer vor’s Auto gerannt ist. Und das Auto ist auch noch kaputt!!!”. In 2010 sieht man das etwas realistischer. Man ist sich inzwischen auch an Stammtischen darüber im Klaren, dass man mit einem Glässchen zu viel nicht auf 1,5 Promille kommt. Und dass man, wenn man mit 1,5 Promille überhaupt noch Autofahren kann, sowieso vielleicht ein Alkoholproblem hat. 1,5 Promille bei einer Frau von 65 kg entspricht 3 Litern Bier (=15 Alt) innerhalb von 3 Stunden. Danach würde ich sogar mein Fahrad schieben bzw mich leicht daran festhalten. Wenn ich es überhaupt soweit schaffe, als ungeübter Trinker. Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Blödmann von der Arschloch Partei heute nicht mehr im Amt bleiben würde.

    Zum anderen ist es vielleicht verfehlt jemanden, der von Steuergeldern* alimentiert den Moralapostel spielt, sternenhagelvoll in seinen Dienst-Phaeton (Hallo, geht’s noch? Phaeton aus Steuergeldern für Kirchenschranzen???) steigt und durch die malerische Innenstadt von Hannover brettert, als “aufrechten Menschen” zu bezeichnen. Da gehört schon ein gutes Stück Verlogenheit dazu, Wasser zu predigen und weinbezecht Auto zu fahren. Und nochmal: 1,5 Promille am Steuer sind keine Kleinigkeit. Damit ist man nicht nur weit über der absoluten Fahruntüchtigkeit, nein, man nähert sich schon der verminderten Schuldfähigkeit.

    Noch ganz kurz: Wiesheu geht gar nicht, aber im Vergleich zu dem ist die Käßmann noch lange keine Heilige. Unrecht mit Unrecht vergleichen bringt nicht viel.

    *Ja, Bischöfe werden nicht aus der Kirchensteuer bezahlt, sondern aus dem allgemeinen Staatssäckel. Genauer: Aus den jeweiligen Landessäckeln.
    http://www.stop-kirchensubventionen.de/bischoefe.html

    yallamann Antwort vom 25.02.10 11:02:

    danke, so sachlich konnte ich es leider nicht darstellen.

     
    Kommentar von ckd am 25.02.10 um 10:34
  5. Bayern: das Land wo man Leute vollbesoffen totfahren kann und dann Verkehrsminister werden kann. Das ist wahrlich ein liberales, tolerantes Land. Und dann tritt Otto W. ja auch noch in die Fußstapfen von Jürgen Möllemann bei den arabischen Lobbyisten. Passt scho.

     
    Kommentar von Rocky Raccoon am 26.02.10 um 14:31

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